Zivilrechtliche Ansprüche sind stets solche, die nicht strafrechtlicher Natur sind bzw. dem öffentlichen Recht, meist dem Bereich des Verwaltungsrechts (Behörden) unterliegen.

Auch eine Behörde kann jedoch privatrechtlich handeln. Dies ist der Fall, wenn sie nicht hoheitlich vorgeht.

Letztendlich sind hier zumeist die rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen betroffen. Diese können aufgrund von Verträgen bestehen oder im Gesetz ihre Grundlage haben.

Häufig sind in diesem Bereich Ansprüche auf Minderung, Schadensersatz, Herausgabe, Auskunft oder die vertragliche Erfüllung selbst betroffen.



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