Zivilrechtliche Ansprüche sind stets
solche, die nicht strafrechtlicher Natur sind bzw. dem
öffentlichen Recht, meist dem Bereich des Verwaltungsrechts
(Behörden) unterliegen.
Auch eine Behörde kann jedoch
privatrechtlich handeln. Dies ist der Fall, wenn sie nicht
hoheitlich vorgeht.
Letztendlich sind hier zumeist die
rechtlichen Beziehungen zwischen Privatpersonen betroffen. Diese
können aufgrund von Verträgen bestehen oder im Gesetz ihre
Grundlage haben.
Häufig sind
in diesem Bereich Ansprüche auf Minderung, Schadensersatz,
Herausgabe, Auskunft oder die vertragliche Erfüllung selbst
betroffen.
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