Im Falle eines Unfalls im
Straßenverkehr ist es meist wichtig, sofort richtig zu handeln.
Hierbei
ist zu beachten, dass Name und Anschrift des Halters des
gegnerischen Fahrzeuges noch vor Ort geklärt werden. Dies durch
Vorlage des Personalausweises vor Ort, um falsche oder
fehlerhafte Angaben zu vermeiden. Gleichzeitig sollte das
Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeuges notiert werden sowie die
Haftpflichtversicherung samt Versicherungsnummer. Ist dies nicht
möglich, können die Angaben später auch bei der Polizei erfragt
werden, sofern sie vor Ort gewesen ist.
Fehlt beispielsweise die
Haftpflichtversicherung und die entsprechende
Versicherungsnummer, können diese Angaben auch über den
Zentralruf der Autoversicherer ermittelt werden. Liegt der
Unfall jedoch einige Zeit zurück, können möglicherweise keine
Auskünfte mehr erteilt werden. In diesem Fall ist eine
Zulassungsanfrage bei der für das gegnerische Fahrzeug
zuständigen Behörde erforderlich.
Sind
sämtliche Angaben vorhanden, sollte die Schadensmeldung an die
gegnerische Versicherung schnellstmöglich erfolgen. Neben den
Reparaturkosten und Nutzungsausfallentschädigung können weitere
Kosten geltend gemacht werden. Im Ernstfall kann hier
anwaltlicher Rat hilfreich sein.
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