Im Falle eines Unfalls im Straßenverkehr ist es meist wichtig, sofort richtig zu handeln.

Hierbei ist zu beachten, dass Name und Anschrift des Halters des gegnerischen Fahrzeuges noch vor Ort geklärt werden. Dies durch Vorlage des Personalausweises vor Ort, um falsche oder fehlerhafte Angaben zu vermeiden. Gleichzeitig sollte das Kennzeichen des gegnerischen Fahrzeuges notiert werden sowie die Haftpflichtversicherung samt Versicherungsnummer. Ist dies nicht möglich, können die Angaben später auch bei der Polizei erfragt werden, sofern sie vor Ort gewesen ist.

Fehlt beispielsweise die Haftpflichtversicherung und die entsprechende Versicherungsnummer, können diese Angaben auch über den Zentralruf der Autoversicherer ermittelt werden. Liegt der Unfall jedoch einige Zeit zurück, können möglicherweise keine Auskünfte mehr erteilt werden. In diesem Fall ist eine Zulassungsanfrage bei der für das gegnerische Fahrzeug zuständigen Behörde erforderlich.

Sind sämtliche Angaben vorhanden, sollte die Schadensmeldung an die gegnerische Versicherung schnellstmöglich erfolgen. Neben den Reparaturkosten und  Nutzungsausfallentschädigung können weitere Kosten geltend gemacht werden. Im Ernstfall kann hier anwaltlicher Rat hilfreich sein.


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