Die
Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz kommt meist dann in
Betracht, wenn es aufgrund einer Pflichtverletzung zu einem
Schaden gekommen ist, den der Verursacher schuldhaft
herbeigeführt hat.
Eine solche
Zahlungsverpflichtung kann aus einem Vertrag oder aus dem Gesetz
hergeleitet werden. Die erforderlichen Voraussetzungen
sind jeweils zu beachten.
Unter
Umständen kann dies auch bedeuten, dass ein sog.
Schmerzensgeld zu zahlen ist. Dies ist der Ausgleich eines
immateriellen Schadens. Die Höhe der Zahlungsverpflichtung ist
jeweils im Einzelfall von der Intensität der Beeinträchtigung,
dauerhaften Folgeschäden etc. abhängig. Zahlreiche gerichtliche
Entscheidungen sind bei der Bezifferung der Höhe des
Schmerzensgeldes heranzuziehen.
Die