Die 
                Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz kommt meist dann in 
                Betracht, wenn es aufgrund einer Pflichtverletzung zu einem 
                Schaden gekommen ist, den der Verursacher schuldhaft 
                herbeigeführt hat.
Eine solche 
                Zahlungsverpflichtung kann aus einem Vertrag oder aus dem Gesetz 
                hergeleitet werden. Die erforderlichen Voraussetzungen 
                sind jeweils zu beachten.
Unter 
                Umständen kann dies auch bedeuten, dass ein sog. 
                Schmerzensgeld zu zahlen ist. Dies ist der Ausgleich eines 
                immateriellen Schadens. Die Höhe der Zahlungsverpflichtung ist 
                jeweils im Einzelfall von der Intensität der Beeinträchtigung, 
                dauerhaften Folgeschäden etc. abhängig. Zahlreiche gerichtliche 
                Entscheidungen sind bei der Bezifferung der Höhe des 
                Schmerzensgeldes heranzuziehen.
 
                
Die