Die Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz kommt meist dann in Betracht, wenn es aufgrund einer Pflichtverletzung zu einem Schaden gekommen ist, den der Verursacher schuldhaft herbeigeführt hat.

Eine solche Zahlungsverpflichtung kann aus einem Vertrag oder aus dem Gesetz hergeleitet werden. Die erforderlichen Voraussetzungen sind jeweils zu beachten.

Unter Umständen kann dies auch bedeuten, dass ein sog. Schmerzensgeld zu zahlen ist. Dies ist der Ausgleich eines immateriellen Schadens. Die Höhe der Zahlungsverpflichtung ist jeweils im Einzelfall von der Intensität der Beeinträchtigung, dauerhaften Folgeschäden etc. abhängig. Zahlreiche gerichtliche Entscheidungen sind bei der Bezifferung der Höhe des Schmerzensgeldes heranzuziehen.


 


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