Eigentlich sollte der Urlaub die schönste Zeit des Jahres sein.

Doch häufig ist das anders. Das Hotelzimmer ist verdreckt und liegt direkt an einer Autobahn, obwohl doch im Prospekt der weiße Sandstrand versprochen wurde. Was ist zu tun?

Jeder Reisende ist verpflichtet, den Mangel unverzüglich gegenüber der Reiseleitung zu melden. Wichtig ist hier, dass nicht bis zum Abreisetag abgewartet wird, denn der Veranstalter soll die Möglichkeit haben, Abhilfe zu schaffen, eventuell sogar ein Ersatzhotel zur Verfügung zu stellen. Aus Beweisgründen sollte die Mangelmitteilung schriftlich fixiert und von der Reiseleitung gegengezeichnet werden. Es ist nicht erforderlich, dass der Mangel akzeptiert wird, lediglich die Kenntnisnahme der Beschwerde ist zu unterzeichnen.

Handelt der Veranstalter nicht, muss der Reisende spätestens einen Monat nach Urlaubsrückkehr seinen Minderungsanspruch diesem gegenüber geltend gemacht haben. Andernfalls ist eine spätere anteilige Rückzahlung des Reisepreises nicht mehr möglich.


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