Eigentlich sollte der Urlaub die
schönste Zeit des Jahres sein.
Doch häufig ist das anders. Das
Hotelzimmer ist verdreckt und liegt direkt an einer Autobahn,
obwohl doch im Prospekt der weiße Sandstrand versprochen wurde.
Was ist zu tun?
Jeder Reisende ist verpflichtet, den
Mangel unverzüglich gegenüber der Reiseleitung zu melden.
Wichtig ist hier, dass nicht bis zum Abreisetag abgewartet wird,
denn der Veranstalter soll die Möglichkeit haben, Abhilfe zu
schaffen, eventuell sogar ein Ersatzhotel zur Verfügung zu
stellen. Aus Beweisgründen sollte die Mangelmitteilung
schriftlich fixiert und von der Reiseleitung gegengezeichnet
werden. Es ist nicht erforderlich, dass der Mangel akzeptiert
wird, lediglich die Kenntnisnahme der Beschwerde ist zu
unterzeichnen.
Handelt der Veranstalter nicht, muss
der Reisende spätestens einen Monat nach Urlaubsrückkehr seinen
Minderungsanspruch diesem gegenüber geltend gemacht haben.
Andernfalls ist eine spätere anteilige Rückzahlung des
Reisepreises nicht mehr möglich.
Die