Bei Abschluss eines Mietvertrages
sind für beide Vertragsparteien mehrere Punkte wichtig.
Nicht nur die Vereinbarung des
Nettomietzinses sollte realistisch sein. Hier empfiehlt sich
eine Orientierung am Mietspiegel, obwohl eine Überschreitung der
Spanneneinordnung im Berliner Raum derzeit nicht zur
Unwirksamkeit nach dem Wirtschaftsstrafgesetz führt. Dies hat
seine Ursache in der derzeit entspannten Wohnraumsituation in
der Stadt.
Darüber hinaus sollten auch die
Nebenkosten realistisch veranschlagt werden, um zu hohe
Nachzahlungsbeträge zu vermeiden.
Der Quadratmeterpreis sollte
über 1,00 € liegen.
Schönheitsreparaturen wiederum hat der Mieter
nur dann zu tragen, wenn dies im Mietvertrag wirksam so
vereinbart worden ist. Andernfalls trägt diese der Vermieter.
Die gesetzliche Kündigungsfrist für
Wohnraummietverhältnisse beträgt derzeit 3 Monate und darf nicht
ohne weiteres verlängert werden.
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