Bei Abschluss eines Mietvertrages sind für beide Vertragsparteien mehrere Punkte wichtig.

Nicht nur die Vereinbarung des Nettomietzinses sollte realistisch sein. Hier empfiehlt sich eine Orientierung am Mietspiegel, obwohl eine Überschreitung der Spanneneinordnung im Berliner Raum derzeit nicht zur Unwirksamkeit nach dem Wirtschaftsstrafgesetz führt. Dies hat seine Ursache in der derzeit entspannten Wohnraumsituation in der Stadt.

Darüber hinaus sollten auch die Nebenkosten realistisch veranschlagt werden, um zu hohe Nachzahlungsbeträge zu vermeiden.
Der Quadratmeterpreis sollte über 1,00 € liegen.

Schönheitsreparaturen wiederum hat der Mieter nur dann zu tragen, wenn dies im Mietvertrag wirksam so vereinbart worden ist. Andernfalls trägt diese der Vermieter.

Die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnraummietverhältnisse beträgt derzeit 3 Monate und darf nicht ohne weiteres verlängert werden.

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