Das Grundstücks- und Immobilienrecht ist grundsätzlich ein weitläufiger Bereich. Da an dieser Stelle nicht auf alle möglichen Probleme eingegangen werden kann, hier nur ein kurzer Hinweis zu dem Bereich des Grundstückskaufs:
Wer ein Grundstück kauft oder verkauft, muss dabei viele Punkte beachten. Selbstverständlich ist nur der Eigentümer, der als solcher im Grundbuch eingetragen ist, aber auch aus anderen Gründen ist eine Grundbucheinsicht vor dem Erwerb eines Grundstücks sinnvoll. Dort können Vormerkungen, Auflassungen oder Belastungen eingetragen sein. Diese Rechte bleiben unter Umständen bestehen, wenn mit dem Veräußerer keine andere Vereinbarung getroffen wird.
Außerdem sollte zwischen den Parteien klar sein, zu welchem Zeitpunkt der so genannte Nutzen- Lasten- Wechsel eintreten soll. Unabhängig von der Grundbuchänderung hat ab diesem Zeitpunkt der Käufer die Ausgaben zu tragen. Gleichzeitig stehen ihm dann auch die Einnahmen zu.
Zudem sollte in der Vereinbarung klar zum Ausdruck kommen, wie und unter welchen Bedingungen die Kaufpreiszahlung erfolgt. Juristischer Beistand ist auch hier hilfreich.
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