Wenn in der Familie ein Todesfall eintritt, steht häufig die Trauer über den Verlust eines Menschen im Vordergrund.

Mit den rechtlichen Herausforderungen, die mit einem solchen Ereignis verbunden sind, ist man häufig überfordert. Was ist zu beachten?

Die gesetzliche Erbfolge nach dem bürgerlichen Gesetzbuch kommt nur dann zum Tragen, wenn kein Testament vorhanden ist. Dieses hat immer Vorrang, sofern es wirksam ist. Wirksam ist ein Testament, wenn es handschriftlich verfasst ist, den Verfasser erkennen lässt und eine eigenhändige Unterschrift trägt. Hierbei ist unerheblich, wie es formuliert wurde (Postkarte, Butterbrotpapier genügt).

Existiert kein Testament, so sind die Kinder Erben, anteilig der Ehegatte. Leben die Kinder nicht mehr bzw. war der Erblasser kinderlos, so erbt die nächst höhere Generation, d.h. die Geschwister des Verstorbenen, andernfalls seine Eltern.

Hierbei ist zu beachten, dass die Erbfolge sich sehr schwierig gestalten kann. Juristischer Beistand ist oft unumgänglich.



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