Wenn in der Familie ein Todesfall
eintritt, steht häufig die Trauer über den Verlust eines
Menschen im Vordergrund.
Mit den rechtlichen Herausforderungen,
die mit einem solchen Ereignis verbunden sind, ist man häufig
überfordert. Was ist zu beachten?
Die gesetzliche Erbfolge nach dem
bürgerlichen Gesetzbuch kommt nur dann zum Tragen, wenn kein
Testament vorhanden ist. Dieses hat immer Vorrang, sofern es
wirksam ist. Wirksam ist ein Testament, wenn es handschriftlich
verfasst ist, den Verfasser erkennen lässt und eine eigenhändige
Unterschrift trägt. Hierbei ist unerheblich, wie es formuliert
wurde (Postkarte, Butterbrotpapier genügt).
Existiert kein Testament, so sind
die Kinder Erben, anteilig der Ehegatte. Leben die Kinder nicht
mehr bzw. war der Erblasser kinderlos, so erbt die nächst höhere
Generation, d.h. die Geschwister des Verstorbenen, andernfalls
seine Eltern.
Hierbei ist zu beachten, dass die
Erbfolge sich sehr schwierig gestalten kann. Juristischer
Beistand ist oft unumgänglich.
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