Wenn in der Familie ein Todesfall 
                eintritt, steht häufig die Trauer über den Verlust eines 
                Menschen im Vordergrund.
Mit den rechtlichen Herausforderungen, 
                die mit einem solchen Ereignis verbunden sind, ist man häufig 
                überfordert. Was ist zu beachten?
Die gesetzliche Erbfolge nach dem 
                bürgerlichen Gesetzbuch kommt nur dann zum Tragen, wenn kein 
                Testament vorhanden ist. Dieses hat immer Vorrang, sofern es 
                wirksam ist. Wirksam ist ein Testament, wenn es handschriftlich 
                verfasst ist, den Verfasser erkennen lässt und eine eigenhändige 
                Unterschrift trägt. Hierbei ist unerheblich, wie es formuliert 
                wurde (Postkarte, Butterbrotpapier genügt).
Existiert kein Testament, so sind 
                die Kinder Erben, anteilig der Ehegatte. Leben die Kinder nicht 
                mehr bzw. war der Erblasser kinderlos, so erbt die nächst höhere 
                Generation, d.h. die Geschwister des Verstorbenen, andernfalls 
                seine Eltern. 
Hierbei ist zu beachten, dass die 
                Erbfolge sich sehr schwierig gestalten kann. Juristischer 
                Beistand ist oft unumgänglich.
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