Aktienverlust nach Unfall kann als Schadensersatz geltend gemacht werden.

Eine interessante Entscheidung hat das Landgericht Kiel getroffen. Nach einem Verkehrsunfall lag der Kläger über einen längeren Zeitraum im Krankenhaus und befand sich zunächst auch im Koma. Der aktienerfahrene Kläger behauptet nunmehr, dass ihm durch den Krankenhausaufenthalt die Möglichkeit genommen wurde, sein Aktiendepot ausreichend zu pflegen, so dass er auf fallende Kurse nicht reagieren konnte. Während des Krankenhausaufenthaltes sind die Kurse seiner Aktien erheblich gesunken, so dass er diese nach seinem Krankenhausaufenthalt nur zu einem Bruchteil dessen verkaufen konnte, was möglich gewesen wäre, hätte er auf den Kursfall reagieren und ein Verkauf während seines Krankenhausaufenthaltes vollziehen können. Der Kläger konnte seine Aktien nach dem Krankenhausaufenthalt nur zu einem weitaus geringeren Kurs veräußern als zum oder kurz nach dem Unfall. Den Differenzbetrag machte der Kläger nun als Schadensersatz geltend.

Das Landgericht sah den Zusammenhang zwischen Unfall und Vermögensverlust durch verspäteten Aktienverkauf als gegeben an und gab der Klage statt.

 

Meichsner

Rechtsanwalt

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