Zahlreiche Enteignungen sind rechtswidrig 

Die Entscheidung des Straßburger Gerichtshofes für Menschenrechte zu den Rechten der so genannten Neusiedler nach der DDR-Bodenreform aus dem Jahre 1945 bis 1949 hat die Rechtsprechung deutscher Gerichte, einschließlich des Bundesverfassungsgerichtes, grundsätzlich korrigiert. Die Entscheidung des Gerichts zur Frage der Entschädigung steht noch aus.

Das Urteil des Gerichtshofes hat erhebliche rechtliche Konsequenzen für die Stellung der Neusiedler und ihrer Erben und unter Umständen mittelbar sogar für die Alteigentümer, denn das Gericht hat den Eigentumsschutz auf der Grundlage der europäischen Menschenrechtskonvention auch im Zusammenhang mit der Behandlung der Neusiedler und ihrer Erben als ein Menschenrecht bekräftigt. Dies begründet für die Betroffenen unter umständen Ansprüche auf angemessene Entschädigung, unter Umständen sogar auf Rückgabe der Grundstücke. In diesem Zusammenhang wird die Behandlung unfreiwilligen Verzichts oder Eigentumsaufgabe, bezüglich in Frage stehender Grundstücke und eine angemessene Entschädigung, eine Rolle spielen. Dabei werden sich auch Folgen aus der Nichteinhaltung früher festgelegter und künftig gesetzter Fristen ergeben können. Grund genug sich rechtzeitig nach gerechter Rechtsberatung zu versichern. 

Meichsner

Rechtsanwalt

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