Neue Berechnungsgrundlage für Mietminderungen

Das Kammergericht hat nunmehr entschieden, dass sich die Berechnung der Mietminderung an der sog. Brutto-Warmmiete, d.h. Mietzins inklusive aller Nebenkosten einschließlich Heizkosten orientiert.

Dies wird damit begründet, dass nach dem Gesetzeswortlaut der Mieter von der Mietzinszahlung befreit ist, solange der vertragsgemäße Gebrauch aufgrund eines Mangels nicht besteht. Eine Differenzierung unter Ausschluss der Nebenkosten kann nicht sinnvoll hergeleitet werden.

Auch die Argumentation, dass es sich im Falle der Nebenkosten lediglich um durchlaufende Positionen handelt, die dem Mieter noch immer zugute kommen würden, kann nicht entgegengehalten werden. Letztlich kommen auch diese Posten dem Vermieter in Form der Pflege des Objektes zugute. Leistet der Vermieter also nicht vollständig den vertragsgemäßen Gebrauch, so ist der Mieter nicht zur vollständigen Zahlung der Miete insgesamt verpflichtet.

Die Revision gegen diese Entscheidung wird jedoch zugelassen.

 

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