Neue Berechnungsgrundlage für
Mietminderungen
Das Kammergericht hat nunmehr entschieden,
dass sich die Berechnung der Mietminderung an der sog.
Brutto-Warmmiete, d.h. Mietzins inklusive aller Nebenkosten
einschließlich Heizkosten orientiert.
Dies wird damit begründet, dass nach
dem Gesetzeswortlaut der Mieter von der Mietzinszahlung befreit
ist, solange der vertragsgemäße Gebrauch aufgrund eines Mangels
nicht besteht. Eine Differenzierung unter Ausschluss der
Nebenkosten kann nicht sinnvoll hergeleitet werden.
Auch die Argumentation, dass es sich
im Falle der Nebenkosten lediglich um durchlaufende Positionen
handelt, die dem Mieter noch immer zugute kommen würden, kann
nicht entgegengehalten werden. Letztlich kommen auch diese
Posten dem Vermieter in Form der Pflege des Objektes zugute.
Leistet der Vermieter also nicht vollständig den vertragsgemäßen
Gebrauch, so ist der Mieter nicht zur vollständigen Zahlung der
Miete insgesamt verpflichtet.
Die Revision
gegen diese Entscheidung wird jedoch zugelassen.
Die