Neue Betriebskostenverordnung ab
01.01.2004!
Im Rahmen der zahlreichen Gesetzesänderungen wird zu Beginn des
kommenden Jahres auch eine neue Betriebskostenverordnung in
Kraft treten.
Diese Verordnung legt fest, welche Betriebskosten des Hauses auf
den Mieter umgelegt werden können. Ergänzend zu der bislang
geltenden Anlage 3 zu § 27 der Zweiten Berechnungsverordnung
(II.BV)wird der Mieter nun auch verpflichtet sein, die folgenden
Kosten zu tragen:
Müllbeseitigung Betrieb von Müllerfassungsanlagen inklusive
Berechnung und Aufteilung, Müllschlucker, Müllkompressoren, Müllabsauganlagen,
Heizung Wartungskosten einer Gasetagenheizung
Be- und Entwässerung Wartungskosten für Wassermengenregler, Eichkosten für Kalt-und Warmwasserzähler
Kabel GEMA-Gebühren für
Kabelweitersendung
Diese Änderung bedeutet auch, dass ab diesem Zeitpunkt in jedem
neu abzuschließenden Mietvertrag auf diese
Betriebskostenverordnung verwiesen werden muss. Altregelungen
bleiben aber weiterhin wirksam.
Die