Der Bundesgerichtshof hat nun eine Grundsatzentscheidung gefällt, wonach eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern nun als Ganzes Vertragspartner von Handwerkern und Lieferanten ist.
Ursprünglich galt, dass jeder einzelne Eigentümer mit seinem gesamten Vermögen für Schulden der Gemeinschaft haftete. Ein Lieferant konnte also willkürlich einen Eigentümer auswählen und diesen gerichtlich zur Zahlung heranziehen. Der Eigentümer war somit verpflichtet, von den anderen Eigentümern die entsprechenden Anteile einzutreiben. Im Falle der Insolvenz blieb er auf den Kosten sitzen. Dieses Risiko entfällt von nun an.
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