Ebay-Kunden können
ihre Ware zurückgeben!
Der Bundesgerichtshof hat im
November des vergangenen Jahres entschieden, dass jedem
ebay-Käufer ein Widerrufsrecht hinsichtlich des geschlossenen
Vertrages zusteht.
Dies setzt voraus, dass
- der Verkäufer gewerblich handelt
- der Vertrag nach dem 02.11.2002
geschlossen wurde.
In diesem Fall besteht für einen
Zeitraum von 14 Tagen die Möglichkeit, die Ware ohne Angabe
von Gründen zurückzugeben. Der Verkäufer hat den Kaufpreis im
Gegenzug zu erstatten. Voraussetzung ist ferner, dass auf das
Widerrufsrecht hingewiesen worden ist. Unterbleibt die
Belehrung, steht dem Käufer ein zeitlich unbegrenztes
Widerrufsrecht zu.
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