Ebay-Kunden können ihre Ware zurückgeben!
 
Der Bundesgerichtshof hat im November des vergangenen Jahres entschieden, dass jedem ebay-Käufer ein Widerrufsrecht hinsichtlich des geschlossenen Vertrages zusteht.
 
Dies setzt voraus, dass
 
- der Verkäufer gewerblich handelt
- der Vertrag nach dem 02.11.2002 geschlossen wurde.
 
In diesem Fall besteht für einen Zeitraum von 14 Tagen die Möglichkeit, die Ware ohne Angabe von Gründen zurückzugeben. Der Verkäufer hat den Kaufpreis im Gegenzug zu erstatten. Voraussetzung ist ferner, dass auf das Widerrufsrecht hingewiesen worden ist. Unterbleibt die Belehrung, steht dem Käufer ein zeitlich unbegrenztes Widerrufsrecht zu.
 
 
 

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