Das neue Mietrecht wirft noch immer Fragen auf. So ist in § 551 II BGB geregelt, dass der Mieter die Kaution in gleichen monatlichen Teilzahlungen zahlen darf.
Damit ist die Frage verbunden, ob eine Vertragsklausel, die den Mieter zur Zahlung der Kaution in einer Summe verpflichtet, nichtig ist, d.h. es wäre keine Kaution zu zahlen.
Der BGH hat nun entschieden, dass dies nicht der Fall ist. Der Mieter ist lediglich berechtigt, den Kautionsbetrag ratenweise zu zahlen. Im Übrigen ist die Vereinbarung der Sicherheitsleistung wirksam.
Varduhn
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